Als Steuerberater begleiten wir unsere Mandanten oft jahre- oder jahrzentelang bei der Verwaltung und Vermehrung von deren Vermögen.
Aus dieser Aufgabe erwächst regelmäßig ein besonderes Vertrauensverhältnis, da wir bereits einen vollständigen Überblick über die Vermögens- und Familienverhältnisse unserer Mandanten haben.
In der Anordnung der Testamentsvollstreckung steht regelmäßig das Bedürfnis des Erblassers, nach dessen Tode Einfluss auf das Schicksal des von ihm zu Lebzeiten erlangten Vermögens zu nehmen.
Hinzu kommt die meist nicht unbegründete Furcht, dass sich die Erben bei der Verwaltung und Verteilung des Nachlasses zerstreiten. Genau dies lässt sich mit Hilfe einer wohl verstandenen Testamentsvollstreckung vermeiden.
Das Kompaktstudium Testamentsvollstreckung bei der European Business School hat Herr Weeg mit Verleihung der Bezeichnung „Testamentsvollstrecker (ebs)“ erfolgreich bestanden.