Energetische Eigenheimsanierung

Um die Steuervorteile der energetischen Eigenheimsanierung in Anspruch nehmen zu können – wir berichteten in unserer März-Ausgabe der Mandanteninformationen, muss der Eigentümer des Eigenheims dem Finanzamt die Bescheinigung eines Fachunternehmens vorlegen.

Nunmehr ist das amtliche Muster seitens des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht worden.

Das Muster ist auf der Seite des BMF herunterladbar:
www.bundesfinanzministerium.de