Besteuerungszeitpunkt für die Erbschaftsteuer bei zeitlich erst späterer Annahmeerklärung der Erbschaft im Ausland (hier: Italien)

Das Finanzgericht Hessen hatte sich im Urteil vom 22.08.2019 (10 K 1539/17) mit einem interessanten zwischenstaatlichen Erbschaftsteuerfall zu befassen.


Der Vater der Klägerin war im Ausland, in Italien, verstorben. Die Klägerin selbst hatte zum Zeitpunkt des Erbfalls einen Wohnsitz in Deutschland. Im Zeitpunkt der – nach italienischem Recht – erforderlichen Annahme der Erbschaft (Anm.: In Deutschland fällt die Erbschaft automatisch an, es sei denn, die Erbschaft wird ausgeschlagen), hatte sie ihren inländischen Wohnsitz bereits aufgegeben. Das Finanzamt setzte deutsche Erbschaftsteuer fest, die Klägerin war der Ansicht, dass sie mangels inländischem Wohnsitz in Deutschland zum Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft und mangels sonstiger Anknüpfungspunkte in Deutschland nicht der Erbschaftsteuer unterliege. Das deutsche Erbrecht kenne das Institut der Erbschaftsannahme nicht. Diese sei wie eine aufschiebende Bedingung zu sehen, mithin entstehe die Steuer erst mit der Annahme der Erbschaft.

Das Finanzgericht Hessen hat nunmehr entschieden, dass die Annahme der Erbschaft, auch wenn sie nach italienischem Recht notwendig ist, keine aufschiebende Bedingung darstellt. Es würdigte insbesondere den Umstand, dass die Annahme der Erbschaft auf den Todeszeitpunkt zurückwirkt. Das Finanzgericht stellt für die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht vorliegend auf den Zeitpunkt des Erbfalls ab und nicht auf den (rückwirkenden) Anfall der Erbschaft.

Dies erscheint aus unserer Sicht konsequent. Letztlich ist die italienische Herangehensweise der deutschen sehr ähnlich. Während man sich in Deutschland entschieden hat, dass die Erbschaft automatisch/ von selbst anfällt und der Erbe die Möglichkeit hat, auszuschlagen, muss in Italien die Erbschaft angenommen werden, die Erbschaft fällt dann aber rückwirkend an. In beiden Rechtsordnungen gibt es einen Schwebezustand. Eine unterschiedliche Behandlung erscheint nicht sinnvoll.