Das Familienheim im Erbfall: Begünstigung noch nach 1,5 Jahren Renovierung?
Der Erwerb des sogenannten Familienheims im Erbfall durch die Kinder ist von der Erbschaftsteuer befreit, wenn das Familienheim beim erwerbenden Kind unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt ist.